Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: - SHN+TRIC

TRIC
SHN - technical solutions
Büro für Gebäudeautomation
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

Wir SHN

SHN - technical solutions
Becker und Westedt GbR
Schellerdamm 16
21079 Hamburg

im nachfolgenden "SHN " genannt.

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von SHN
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von SHN schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote/Bestellungen

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Angebotspreise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

3. Preise

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager und bei Warenlieferung einschließlich normaler Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

Die von SHN
 genannten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn eine ausdrückliche schriftliche Lieferbestätigung von SHN ausgestellt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SHN die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat SHN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen TechnoServ, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zu den vorgenannten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zählen insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung vertraglicher Pflichten des Käufers wie verzögerte Vorauszahlungen, fehlende behördliche Genehmigungen oder ähnliches.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern SHN
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. SHN haftet jedoch nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzugsschaden und nur für typische und direkte Schäden.

SHN
behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers nach vorheriger Ankündigung vor.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von SHN
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von SHN unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

6. Gewährleistung

SHN
gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Ort der Gewährleistungserfüllung ist Wiesbaden, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von SHN
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt ebenso für entstandene Schäden aus unsachgemäßer Lagerung oder fehlerhafter Montage und Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte.

Der Vertragspartner muß der Kundendienstleitung von SHN
Mängel unverzüglich - spätestens jedoch innnerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind SHN unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten unverzüglichen Mängelrügen hat SHN das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese Nachbesserung erfolgt durch Aufforderung an den Kunden, daß  a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an SHN geschickt wird oder b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von SHN zum Vertragspartner geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei notwendigen Anfahrten werden nur die reinen Anfahrtskosten wie KM-Pauschalen oder entsprechende Spesen berechnet, Anfahrts- und Arbeitszeiten sind im Rahmen der Gewährleistung enthalten. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen SHN stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten vorbehaltlich anderer einzelvertraglicher Vereinbarung die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus, insbesondere Mangelfolgeschäden oder indirekte Schäden.  


7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von SHN
. Der Käufer verwahrt das Eigentum unentgeltlich. Ware, an der SHN Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an SHN ab. SHN nimmt die Abtretung an. SHN ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von SHN
hinweisen und SHN unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist SHN
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch SHN liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht SHN
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu.

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen sowie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Tritt der Besteller von einem Vertrag zurück, so ist SHN
als Unkostenersatz pauschal 20 % des Rechnungsbetrages zu zahlen; die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.

8. Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von SHN
spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

9. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche gegen SHN
oder ihre Erfüllungsgehilfen bestehen gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung oder sonstige positive Vertragsverletzungen) - nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Grundlage des Haftungsanspruchs bildet.

10. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SHN
und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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